Rechtsprechung für Grundstücksbesitzer & Statthalter

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Rechtsprechung für Grundstücksbesitzer & Statthalter

Wir machen keinen Unterschied, ob das Grundstück gekauft oder gemietet wurde, bei der Enteignung.
Bei gemieteten Grundstücken wird die Miete abgebrochen und das Restguthaben von der Miete wieder
an den Spieler ausgezahlt, der es gemietet hatte.

Als Grundstücksbesitzer

1. Wenn ein Grundstück (GS) gekauft wird, gelten die Regeln, die zur Zeit des Kaufes geschrieben stehen.

2. Sollte eine Stadt verkauft werden und man ist schon in Besitz eines GS in dieser Stadt,
gelten weiterhin die Regeln (Baustil) die beim Kauf des GS aktuell waren.

3. Ihr solltet am besten mit dem neuen Statthalter eine Einigung finden bezüglich eures Grundstückes.

4. Wenn ihr größere Veränderungen an eurem Gebäude / Grundstück vornehmen wollt, gelten automatisch die neuen
Stadtregeln für euch. (Darunter fallen Änderungen am GS, der Baustil und die Baufrist.)

5.Grundstücke können nach 14 Tagen Inaktivität (Offlinezeit) enteignet werden, sofern keine Abmeldung im Forum eingegangen ist.
Eine Abwesenheitsmeldung im Forum kann maximal für 30 Tage erfolgen. Sollte diese Zeit nicht ausreichen,
kann diese Abwesenheit um weitere 30 Tage von der betroffenen Person verlängert werden. Sollten zwei aufeinander folgende
Abmeldungen (60 Tage) eingehen, hat der entpsrechende Statthalter das Recht, sich bei einen Supporter zu melden, um endlose
Abmeldungen zu vermeiden. Der entsprechende Supporter wird den Kontakt mit der abgemeldeteten Person aufnehmen und ein Feedback
einholen. Eine dritte Abwesenheitsmeldung kann erst erfolgen, wenn ein Informationsaustausch zwischen der betroffenen
Person und dem Supporter bzw. Statthalter erfolgte.

6. Was müsst ihr machen wenn ihr ein Fristen-Schild vor eurem Grundstück habt? Bei Unsicherheit über das Schild
am besten beim Support nachfragen. Wenn ihr wisst, wieso ihr ein Fristen-Schild bekommen habt, führt bitte die
Änderung durch. Bei Beendigung der Aufgabe könnt ihr euch beim Support melden, der sich das anschaut und mit
Rücksprache des Statthalters dann das Fristen-Schild entfernt.

7. Solltet ihr den Umbau zwar angefangen, jedoch durch Zeitmangel diesen nicht vollendet haben,
obliegt es dem Support, ob das Grundstück enteignet oder die Frist verlängert wird.

8. Grundsätzlich hat ein Spieler das Recht ein GS in einer Stadt wieder zum Verkauf anzubieten.
Ein Spieler kann grundsätzlich in jeder Stadt ein Grundstück kaufen oder mieten, es sei denn
das ihm ein entsprechendes Verbot zum Kaufen oder Mieten von dem jeweiligen Stadthalter erteilt wurde.
Sollte ein Spieler in einer Stadt Kauf- bzw. Miet verbot haben und trotzdem ein GS kaufen oder mieten,
dann kann dieses ohne Frist vom Team quasi Zwangs Enteignet werden. Dazu muss vom Stadthalter ein
entsprechendes Ticket geschrieben werden. Sollte ein Spieler bereits in einer Stadt ein GS besitzen und
bekommt dann zukünftig ein Kauf- oder Miet verbot ausgesprochen, bleibt sein bisheriges GS
von einer Zwang Enteignung unberührt.

9. Enteignungsimmunität via Vertrag, Lizenz oder sonstigen Abmachen geht bei der Stadtenteignungen verloren.
Sollte man in einer Stadt Lizenzen erwerben können, die sich auf Enteigungsschutz beziehen, müssen solche Lizenzverkäufe/-käufe der Supportleitung
oder dem Admin des Supports mitgeteilt werden. Diese werden am betroffenen GS ein Schild anbringen, welches weder vom Statthalter noch vom GS
Besitzer entfernt werden kann. Diese Lizenzen, gelten nur solang, die Stadt in dem Besitz des derzeitigen Statthalters ist.
Mit Wechsel des Statthalters verfallen diese Lizenzen.

Statthalter:

1. Statthalter haben die Pflicht ihre Stadtregeln für jeden Grundstücksbesitzer leicht und klar
erkennbar und zugänglich zu machen.

2. Wird eine Stadt übernommen/gekauft, in der bereits Grundstücke verkauft wurden, gelten für die
bereits bestehenden Grundstücke, die Regeln vor der Stadtübernahme.

3. Grundstücke und Miet-Shops können in den Städten nach 14 Tagen Offlinezeit des Besitzers enteignet werden,
wenn keine Abmeldung im Forum erfolgte.

4. Wenn Regeln geändert werden, müssen Bewohner darauf hingewiesen werden, ob durch Forum,
per Nachricht im Chat für alle lesbar, über Schilder vor dem Grundstück, Discord oder am
besten per E-Mail im Spiel. (Bei E-Mails am besten immer Screenshots erstellen, damit ihr diese bei Fragen vorlegen könnt.)

5. Wenn Fristenschilder aufgestellt werden, muss der Spieler diesbezüglich informiert werden.
Dies geschieht am besten über eine Ingame-Nachricht oder E-Mail im Spiel.
(Beides am besten immer screenshotten, damit ihr diese bei Fragen vorlegen könnt.)

6. Wenn Stadtregeln/Baustile nicht eingehalten werden habt ihr die Möglichkeit ein Schild vor einem Grundstück zu setzen mit einer Frist von mindestens 14 Tagen,
wo der Spieler sein GS den Regeln anpassen soll.
Auf dem Schild sollte das Ablaufdatum stehen so wie das Schild per /cprivate vom Statthalter gesichert werden.
Meldet euch bitte beim Support, damit jemand kommt der gleich überprüft ob das Fristenschild korrekt geschrieben ist.
Dieser wird dann auch einen Screenshot erstellen vom Schild und euch bitten eine Mail an den Spieler zu schreiben,
dass ein Fristenschild besteht. Der Supporter wird dann nachschauen ob das passiert ist und auch das Screenshoten.
Nach dieser Frist habt ihr die Möglichkeit das Grundstück über den Support enteignen zu lassen.
Die nötigen Screens liegen dann bereits vor (egal welcher Sup enteignet).
Sollte der Spieler durch Zeitmangel zwar den Umbau begonnen,jedoch nicht vollendet haben,
obliegt es dem Support ob das Grundstück enteignet oder die Frist verlängert werden soll.
Wurde zum Fristenschild setzen kein Support gerufen ist das gesetzte Schild ungültig.
Es dient zu eurer Absicherung falls es zu Komplikationen oder Missverständnissen kommt.

7. Der Supporter ist bei einem Fristenschild dafür zuständig, zwischen dem Statthalter und dem Grundstücksbesitzer zu schlichten.
Sollte dies nicht möglich sein, hat der Supporter volle Entscheidungsgewalt, was mit dem Grundstück passieren wird.

8.Stadthalter müssen Spieler ein Kauf- oder Mietverbot ausprechen, wenn sie nicht wollen,
dass der Spieler ein GS in der Stadt kauft oder mietet und dieses per Screen belegen können (Originalscreen m. Datumsangabe).
Kauft oder mietet der betroffene Spieler trotzdem ein GS kann der Stadthalter ein entsprechendes Ticket zur sofortigen Zwangsenteignung schreiben

9. Eine Stadt wird enteignet, wenn der Statthalter ersichtlich inaktiv ist.

10. Ab sofort gilt, wenn ein Statthalter seine Stadt verkauft/verschenkt/enteignet, unterliegt er
einer 6-monatigen Sperrfrist für erneute Versteigerungen jeglicher Form, Privatkäufe und Vertragsversicherung.
D.h. das der Spieler keinen Statthalter-Titel in dieser Zeit bekommen wird.
(Sollte ein Co-Statthalter eine Sperrfrist haben und sein Statthalter wird enteignet bekommt der Co-Statthalter nicht die Stadt).